Land fördert Projekte für einen starken Ländlichen Raum
Seit 1995 investiert das Land in die Ländlichen Räume
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem vorwiegend gewerblich orientierten „Strukturprogramm Ländlicher Raum“ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können. Das Fördervolumen dieses Jahr beträgt 100,4 Millionen Euro.
Gemeinden mit besonderen Konzepten können auch Schwerpunktgemeinden werden.
Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.
Insgesamt splittet sich die Fördersumme wie folgt auf
Stadt/Gemeinde | Zuschuss |
|
|
Aichhalden | 1.190.460 Euro |
Bösingen | 16.800 Euro |
Dornhan | 402.855 Euro |
Dunningen | 167.070 Euro |
Epfendorf | 108.680 Euro |
Eschbronn | 152.010 Euro |
Lauterbach | 250.000 Euro |
Oberndorf | 84.730 Euro |
Schenkenzell | 25.000 Euro |
Schiltach | 50.000 Euro |
Schramberg | 448.795 Euro |
Sulz a. N. | 617.130 Euro |
Villingendorf | 25.000 Euro |
Zimmern o.R. | 110.000 Euro |
GESAMT | 3.648.530 Euro |